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Mit Autoführerschein 125er fahren
Gute Nachrichten für alle Autofahrer, die immer schon Motorrad fahren wollten, aber die Zeit oder Kosten für einen weiteren Führerschein bisher scheuten. Am 20.12.2019 hat der Bundesrat entschieden, dass es erlaubt ist, mit einem Autoführerschein (Klasse B) 125er-Leichtkrafträder mit 15 PS zu fahren, wenn man mindestens 25 Jahre alt ist und Minimum 9 Fahrschuleinheiten à 90 Minuten absolviert hat (4 x Theorie und 5 x Praxis). Eine Prüfung entfällt.
Achtung: Dieses Recht gilt für Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.